Allgemeine Informationen

Die Anmeldung zur Jagd kann in den Jagdbüros oder direkt über die Forstamt des Jagdgebietes erfolgen. Um den Abschluss des Vertrages und die Erledigung administrativer Aufgaben (bei Ausländern Einladungsschreiben, Waffeneinfuhrgenehmigung, Zuschicken der Routenbeschreibung usw.) kümmern sich das Jagdbüro bzw. die Forstamt.

Bei der Jagd auf Trophäenwild darf die tatsächliche Größe der Trophäe um ± 15% von der Trophäengröße abweichen, die der Begleiter geschätzt hat.  Bei Keilern gilt obige Angabe nicht.  Eine Trophäenbewertung ist bei Erlegen eines jeden Trophäenwilds Pflicht, ausgenommen sind die Hauer von Keilern, die unter 16 cm sind.

Die Ausübung der Jagd ist ausschließlich nach ungarischen Gesetzen möglich.

Die Rechnung wird aufgrund der nach der Jagd aufgenommenen und von dem Jagdgast sowie dem Revierleiter gleichermaßen unterschriebenen Abschussliste ausgestellt.  Die Rechnung kann in bar, durch Postüberweisung, Banküberweisung oder eventuell über eine Kreditkarte beglichen werden.

Für die Gäste aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union enthalten die Preise die Mehrwertsteuer, deshalb kann die Ausfuhr der Trophäen gegen Rechnung und Trophäenbewertungs-Schein zollfrei erfolgen.  Für Gäste aus  Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der  Jagdveranstalter verpflichtet, die zur Ausfuhr der Trophäen notwendigen tierärztlichen Bescheinigungen und Zollpapiere einzuholen.